Weiterbildung an der Friesoytherstr. 66 in Lohe:
Kleingruppen bis zu 12 Personen sind willkommen, sich an Infoabenden über die Situation der Fangjagd zu informieren. Stammtische oder Reviergemeinschaften sind herzlich eingeladen. Diese Abende dienen dazu, sich weiterzubilden und auszutauschen. Die Kosten pro Teilnehmer betragen 15 Euro €.
Die Anerkennung gemäß § 29 DVO LJG-NRW liegt vor. Die Fangjagdschullehrgänge werden automatisch auch in NRW anerkannt.
Die Fangjagdseminare werden in unterschiedlicher Form abgehalten. Es werden Auffrischungsseminare (ca. 3 Stunden), Seminare zur Fuchsbejagung mit Revierbegang, sowie ein 16 stündiges Seminar zur Erlangung der Sachkunde der Fangjagd durchgeführt.
Die Teilnehmerzahl dieser Seminare ist begrenzt. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.
Richtlinien zur Durchführung von Lehrgängen zur Jagd mit Fanggeräten
Nach §24 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsichsisches Jagdgesetz (NJagdG) vom 16. März 2001 (NDS.GVBl.S.100) ist zur Jagd mit einem Fanggerät eine Bescheinigung einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Institution über die Teilnahme an einem Lehrgang mitzuführen. Gleiches gilt für die Zulassung für NRW.
Durch die Anerkennung durch das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem NRW Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz , bin ich berechtigt, diese Sachkunde durchzuführen.
Um einen besseren Überblick zu bekommen, hier ein Ablaufplan des Seminars:
Teil 1:
Einführung in die gesetzliche Grundlage der Fallenjagd, einschließlich Bundes- und Landesrecht, inkl. Tierschutz-, Artenschutz-, und Naturschutzrecht.
Grundlegende Demonstration der Totschlagfallen, verbotene Fallen, praktische Anwendung und Unfallverhütungsvorschriften. Sichtung von Einrichtungen im Lehrpfad (Bunker, Schwanenhals, Rasenfalle)
Teil 2:
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, Demonstration von Lebendfang, verbotene Lebendfangfallen, rechtliche Grundlagen im Rahmen des Tier- und Artenschutzes im Lebendfang, Sichtung von verschiedenen erlaubten und verbotenen Fallen im Lehrpfad (Wieselwippbrett, Kastenfalle, Kofferfalle, usw.)
Teil 3:
Tierseuchen- und Tierkörperbeseitigungsgesetz, zusätzlich Einführung in Gefahren durch Krankheitsverläufe (Zecken, Hantavirus, Fuchsbandwurm, etc.), Verwertung und Versorgung des gefangenen Wildes.
Habichtfangkorb, Sichtung diverser Fallen und deren Anwendung
Teil 4:
Einführung in verschiedene Rohrfallensysteme, Kunstbaubejagung (mit und ohne Falleneinsatz), Jungfuchsfallen, Demonstration verschiedener Fuchsfallen im Revier, Meldesysteme an Fangeinrichtungen
Jeder Teilnehmer erhält nach dem Lehrgang eine entsprechende Bescheinigung nach Vorgaben des Ministeriums.
Veränderte Seminarabläufe sind durch widrige (wetterbedingte) Umstände möglich.
Insgesamt werden min. 16 Stunden unterrichtet.
Es besteht die Möglichkeit, eigene Fallen und Systeme mitzubringen, um diese zusätzlich zu besprechen.
Vortrag 3
Die invasiven Arten verbreiten sich rasant. Womit werden diese Neozoen bejagt, ohne gegen das Tierschutzgesetz zu verstossen? Sind diese Arten überhaupt noch durch die (Fang-) Jagd zu regulieren? Erfahrungen und Statistiken, Fehler und Analysen geben Aufschluss.
Dauer ca. 45. Min
Die Säulen der Niederwildhege
Marketing für die Fallenjagd?
Lebendfallen, Biotopverbesserung und die Bejagung der Nutria werden
in Zukunft die Arbeit in den Jägerschaften bestimmen.
Wo setzt man an, was sind die Perspektiven?
(Achtung, bitte die Dauer in den Versammlungen mit einplanen)
Vortragsdauer 90 Min.