Steinmarder im Haus

Sie haben einen ungebetenen Gast im Carport, Dachboden oder im Wochenendhaus?

Wie jedes Jahr häufen sich im Frühjahr die Anfragen, Fallen zum Fang von Steinmardern auf dem Dachboden, auf der Garage oder dem Carport aufzustellen. Aus tierschutzrechtlichen Gründen ist das Stellen von Fallen zur Brut- und Setzzeit beim Steinmarder nicht möglich. Die Fangjagd beschränkt sich hier auf die Wintermonate. 

Steinmarder und Waschbär als Störenfriede

Was tun? Es hilft, Steinmarder mit unterschiedlichen Möglichkeiten zu Vergrämen. Stören Sie Ihren Untermieter, wo es nur geht. Wenn nichts hilft, beauftragen Sie einen Dachdecker- oder Zimmereibetrieb, die Einschlupflöcher zu verschließen. Achtung: Erst wird der Marder vergrämt, nicht das der Handwerker den Eindringling mit einsprerrt. 

 

Tipp: Lösen Sie bei trockenen Wetter einige Dachpfannen, mit Licht und Lärm (Radio) vergrämen Sie jeden Steinmarder in den Innenräumen. Das Muttertier (die Marderfähe) trägt dann die Jungen aus dem Versteck und sucht sich anderweitig Unterschlupf. 

 

Tipp:

Tipp: Lösen Sie bei trockenen Wetter einige Dachpfannen, mit Licht und Lärm (Radio) vergrämen Sie jeden Steinmarder in den Innenräumen. Das Muttertier (die Marderfähe) trägt dann die Jungen aus dem Versteck und sucht sich anderweitig Unterschlupf. 

 

Was kann man als erste Maßnahme selber noch machen?

Zunächst gilt es, die Marder mit Eiern (es reichen handelsübliche Hühnereier) an festen Stellen am Haus oder Garten zu gewöhnen. Der Jäger spricht von "Ankirren", was nichts anderes bedeutet, das Tier mit dem Köder zu "verwöhnen"! Dies gilt im Übrigen auch für Waschbären.

 

 

Hat sich der Steinmarder erst einmal auf dem Dachboden eingefunden, hat dies seine Ursachen. Zum einen findet er in einer Siedlung reichlich Beute (Ratten, Hühner, Singvögel), andererseits gibt es kaum Feinde, die ihm zu Leibe rücken. Jungmarder werden gelegentlich Beute von Füchsen, ansonsten haben es die Marder in Siedlungen gut getroffen. Lediglich der Autoverkehr fordert seine Opfer. 

 

 

 

 

Wie werden Marder vergrämt?
 

Was ist zu tun, um den Marder zu vergrämen? Es ist in der Regel Sache des Dachdeckers, das Haus so abzudichten, dass die Störenfriede keinen Zugang mehr bekommen. Pergolen, Balkons oder Geländer sind häufig der einfachste Weg für die Marder, ins Haus zu kommen. Jeder Dachüberstand, der nur den geringsten Spalt freigibt, wird als Zugang für den Marder genutzt. Das Raubwild sucht hier nach Beute und findet nicht selten einen ungestörten Lebensraum, um seine Jungen im Frühjahr dort aufzuziehen. Die Paarungszeit verläuft im Sommer, durch die verlängerte Tragezeit werden die Welpen in der Regel im März/April gesetzt.

Wo die Marder nicht gestört werden, dort lassen sie sich nieder. Nicht selten werden Ferienwohnungen oder leerstehende Gebäude als erste Adresse der Jungenaufzucht gewählt. 

Aus den Erfahrungen hat es sich gezeigt, dass Steinmarder keine Unruhe mögen. Hunde, Katzen oder sonstige Hausbewohner sorgen dafür, dass genügend Unruhe im Haus herrscht. Insbesondere bei Rentnern scheinen sich die Hausmarder wohl zu fühlen, hier werden erfahrungsgemäß die meisten Anfragen zum Fangen der Plagegeister gestellt. 

 

 

Wer macht was?

Die Störungen durch die Marder sind nachts zu hören. Das Poltern, kreischen und quieken der Welpen ist tatsächlich unerträglich. Was ist hier zu tun? Öffnen Sie oder ein Fachmann das Dach und stören die Plagegeister, indem Unruhe auf dem Bodenraum ausgelöst wird. In der Regel zieht die Fähe in der ersten Nacht aus. Danach wird der gesamte Zugangsbereich verschlossen, dies ist Arbeit von Fachleuten, nicht von Fallenstellern!

Der schlechteste aller Lösungsansätze wäre hier der Einsatz einer Falle. Zum einen dauert es einige Zeit, bis der Marder den Standort annimmt, zum anderen wird das Problem nicht gelöst. 

Im Gegenteil: Die Welpen gehen Ihnen unter dem Dach ein, die Folgen sind vorhersehbar. Nachdem der Marder „weggefangen“ wurde, kommt der nächste Marder aus der Umgebung und nimmt das Revier ein. 

Insbesondere die Bejagung der invasiven Arten, in der das ganzjährige Fangen von Wirbeltieren möglich ist, wird hier zum Streitpunkt vieler Diskussionen. 

 

 

 

Welche Fallen werden eingesetzt?

Grundsätzlich steht hier der Einsatz von tierschutzgerechten, abgedunkelten Lebendfallen außer Frage. Zielführend ist maßgeblich, dass über 365 Tage im Jahr gefangen werden darf. 

Die Bejagung mit Fallen auf der gesetzlichen Grundlage ist ein Grundrecht des Grundstückseigentümers. Die Jagdzeiten geben vor, wann und wo Fallen fängisch gestellt werden dürfen und können. 

 

 

Was sollte der Grundstücksinhaber tun?

Folgendes Beispiel aus der Praxis:

Auf dem Dachboden werden im April deutliche Poltergeräusche eines Untermieters wahrgenommen, die auf das Vorkommen eines Steinmarders nebst Zuwachs deuten lassen. In der Aufzuchtzeit ist die Bejagung dieser Art nicht zulässig, der Tierschutz lässt hier keinen Spielraum. 

Die Frage, die der vor Ort ansässige Jäger nun vom Hauseigentümer gestellt bekommt, ist nachvollziehbar.

„Können Sie mir den Plagegeist nicht wegfangen?“ Gleiches könnte auch für die Waschbären gelten, diese Art steht ebenfalls im Focus der Öffentlichkeitsarbeit. 

Der Jäger klärt über die Grundlagen auf, weist auf die rechtliche Situation hin und wird hier nichts machen, um dem Wild nachzustellen. Schlichtweg würde es ihm den Jagdschein kosten. 

Der nachfolgende Anruf beim „Schädlingsbekämpfer“ aus den Gelben Seiten ist seitens des Hauseigentümers nachvollziehbar. Ein Dienstleister wir um die Erfüllung eines Auftrags gebeten. 

Und die Firma beseitigt diesen Umstand des Unruhestifters  in der Nacht. Übrigens, auch Siebenschläfer, Ratten oder sonstiges „Ungetier“ fällt häufig in die Kategorie „Schädlingsbekämpfung“. 

Ob nun Jungtiere auf dem Dachgeschoss liegen oder nicht, das „Problem“ wird gelöst!

 

 

 

 

Aufklären!

Die Aufklärung über die Brut- und Setzzeiten, wann was von wem gemacht werden darf,  ist nur ein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit. 

Was wäre eine zielführende Methode, um bereits im Vorfeld diesen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu vermeiden?

 Zum einen ist es durchaus praktikabel, dem Steinmarder oder Waschbären seinen Lebensraum zu vergrämen. Einige Dachpfannen entfernt, die Zugangsmöglichkeiten zum Bodenraum umbauen oder den Untermieter einfach mit Lautstärke und Licht vergrämen. Letzteres hilft nur für einige, wenige Tage. Anschließend zieht der Steinmarder wieder ein, er hat sich daran gewöhnt.

Nur das Wegfangen eines Steinmarders hilft nicht, um zu verhindern, dass keiner der Artgenossen das Revier wieder einnimmt.

 In der Regel ist es deutlich günstiger, einen Dachdecker oder Zimmermann damit zu beauftragen, die Zugänge abzudichten und die Schlupflöcher zu schließen. Scheuen Sie sich also nicht, dem geschädigten Hauseigentümer auf den Umstand des Tierschutzes hinzuweisen und ihm gegebenenfalls die Vergrämung dieser Arten zu erklären. 

Nutzen Sie die Gelegenheit und Situation,  dem Eigentümer darum zu bitten, in der Jagdzeit Fallen auf dem Grundstück mit jederzeit freien Zugang zu sichern. Eine bessere Öffentlichkeitsarbeit und Marketing pro Fallenjagd gibt es nicht!

Es gibt aus der Erfahrung nichts einfacheres, als auf diesem Weg der Bevölkerung den Umstand der tierschutzgerechten Fallenjagd zu demonstrieren. 

Nichtzielwildarten (hier eine Hauskatze) werden unversehrt wieder freigelassen!

 

 

 

Kopiervorlage

Einen Leitfaden als Kopiervorlage mit den Tipps finden Sie im Anhang nach diesem Kapitel. 

Kopiervorlage

Sehr geehrte,r Hausbesitzer,in, 

Sie haben ein Problem mit einem Steinmarder, Waschbär als Untermieter in Ihrem Haus, Grundstück. 

Hier einige Tipps, was Sie bei Störungen durch diese Arten machen können:

1.        Stellen Sie fest, wo der Schädling eindringt. 

2.        Eine installierte Wildkamera zeigt Ihnen auf, wer sich auf Ihrem Grundstück eingenistet hat. 

3.        Füttern Sie in keinem Fall diese Arten aus falsch verstandener Tierliebe. 

4.        Katzen- und Hundefutterreste sind sorgfältig zu verschließen

5.        Lassen Sie sich durch einen Dachdecker oder Zimmermann beraten, wie Ihr Haus sicher und ausreichend geschützt werden kann. 

6.        Sollten Sie die Möglichkeit haben, einen Standort für eine Lebendfalle zur Verfügung zu stellen, setzen Sie sich mit dem Vorort wohnenden Jäger zusammen. 

7.        Der Hegeringleiter vor Ort wird Ihnen einen Jäger empfehlen, der Ihnen mit dem Aufstellen einer Lebendfalle behilflich sein wird. 

8.        Gewährleisten Sie, dass zu jeder Zeit die Kontrolle und das Entleeren der Fallen möglich sind. 

9. Der Lebendfang erfolgt grundsätzlich tierschutzgerecht und innerhalb der gesetzlichen Maßgaben

 

 

 

 

 

 

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